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   LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14   

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https://dejure.org/2015,64815
LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14 (https://dejure.org/2015,64815)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.08.2015 - 9 T 156/14 (https://dejure.org/2015,64815)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. August 2015 - 9 T 156/14 (https://dejure.org/2015,64815)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Unterbleibt die Zwangsversteigerung aufgrund eines Vollstreckungsschutzantrags, wird in das Grundrecht des Gläubigers auf Schutz seines Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) eingegriffen und sein verfassungsrechtlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz seines Eigentums ( Art. 19 Abs. 4 GG ) beeinträchtigt ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Dem Gläubiger dürfen keine Aufgaben überbürdet werden, die nach dem Sozialstaatsprinzip dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Unterbleibt die Zwangsversteigerung aufgrund eines Vollstreckungsschutzantrags, wird in das Grundrecht des Gläubigers auf Schutz seines Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) eingegriffen und sein verfassungsrechtlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz seines Eigentums ( Art. 19 Abs. 4 GG ) beeinträchtigt ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Dem Gläubiger dürfen keine Aufgaben überbürdet werden, die nach dem Sozialstaatsprinzip dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Daher verbietet deren Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann ( BGH NZM 2015, 264; BGH NJW 2014, 2288 ).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen ( BGH NZM 2015, 264; BGH NJW 2009, 80 ).

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Die einstweilige Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt nicht schon in Betracht, wenn die Fortsetzung des Verfahrens zu physischen oder psychischen Belastungen des Schuldners oder einer seiner Angehörigen führt, sondern nur dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet ( BGH NZM 2011, 167; BGH NJW-RR 2010, 157 ).

    Der Schuldner ist weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr besteht, noch muss er diese Gefahr durch die Beibringung von Attesten nachweisen ( BGH WuM 2011, 533; BGH NZM 2011, 167 ).

  • BGH, 09.10.2013 - I ZB 15/13

    Räumungsvollstreckung: Unbefristete Einstellung bei Selbstmordgefahr des

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Daher verbietet deren Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann ( BGH NZM 2015, 264; BGH NJW 2014, 2288 ).
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Da das Gericht die Ernsthaftigkeit einer Suizidgefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann, ist es im Zweifel gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen ( BGH NJW-RR 2011, 1000; BGH NJW-RR 2011, 423 ).
  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 41/08

    Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Die einstweilige Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt nicht schon in Betracht, wenn die Fortsetzung des Verfahrens zu physischen oder psychischen Belastungen des Schuldners oder einer seiner Angehörigen führt, sondern nur dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet ( BGH NZM 2011, 167; BGH NJW-RR 2010, 157 ).
  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird ( BVerfG WM 2014, 1726; BVerfG NJW-RR 2014, 1290 ).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 27/10

    Räumungsvollstreckung nach Zuschlagsbeschluss für ein Hausanwesen: Wiederholte

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Eine Anwendung von § 765a Abs. 1 ZPO kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall die Zwangs-vollstreckungsmaßnahme nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis für den Schuldner führen würde ( BGH NJW-RR 2011, 300; BGH WuM 2010, 250 ).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 1340/14

    Aussetzung der Zwangsräumung eines Wohnhauses wegen Suizidgefahr des

    Auszug aus LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird ( BVerfG WM 2014, 1726; BVerfG NJW-RR 2014, 1290 ).
  • BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09

    Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

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